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AGB: Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch des LWL-Museums Hellerlecht | Detmold

I. Gegenstand der Nutzung

1. Träger des LWL-Museums Hellerlecht | Detmold ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Das Museum kann während der Öffnungszeiten in den der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude, Gebäude- oder Geländeteile können zeitweilig geschlossen sein.

2. Die Museumsgaststätten sind verpachtet.

II. Öffnungszeiten

1. Das Museum ist dienstags bis sonntags sowie an Feiertagen von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet (Einlass bis 17.00 Uhr). Während der Saison vom 01.04. – 31.10. sind auch das Freigelände und die historischen Gebäude von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet (Einlass bis 17.00 Uhr). Das Museum ist am 01.01., 24.12. und 31.12. geschlossen.

2. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich.

III. Eintritt

Die Eintrittsgeldregelung kann dem Aushang im Kassenbereich entnommen werden. Für Sonderausstellungen und Veranstaltungen können gesonderte Eintrittsentgelte erhoben werden.

IV. Barrierefreiheit

Das Museumsgelände ist in weiten Teilen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung zugänglich. Um Auskunft oder Hilfestellung zu erhalten, können sich Besucherinnen und Besucher an das Museumspersonal wenden.

V. Gefahrenhinweise

1. Die Gestaltung des Museumsgeländes und der Museumsgebäude orientiert sich an historischen Vorgaben. Eingeschränkte Lichtverhältnisse, steile Treppen, niedrige Geländer, unebene Bodenbeläge, niedrige Türöffnungen, nicht eingezäunte Teiche und Bachläufe usw. verlangen daher besondere Vorsicht.

2. Mit der Vorführung historischer Techniken können Gefahren verbunden sein. Besucherinnen und Besucher haben die erforderlichen Sicherheitsabstände einzuhalten.

VI. Verhaltensregeln

1. Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört, belästigt oder gefährdet und Museumsobjekte nicht beschädigt werden.

2. Kindern unter 14 Jahren ist der Museumsbesuch nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder aufsichtführenden volljährigen Person gestattet. Die begleitenden Erwachsenen übernehmen während des gesamten Aufenthalts die Aufsichtspflicht und haften für durch die Kinder verursachte Schäden.

3. Ausgestellte Gegenstände dürfen nur berührt werden, wenn sie besonders gekennzeichnet sind.

4. In den Museumsgebäuden ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet.

Das Rauchen einschl. E-Zigaretten und Verdampfern ist im gesamten Museum verboten.

Raucherbereiche sind entsprechend gekennzeichnet.

5. Foto- und Filmaufnahmen sind im Museum nur zu privaten Zwecken zulässig.  Die Verwendung von Stativen, Blitzlicht und anderen künstlichen Lichtquellen sowie von Drohnen und anderen Flugmodellen ist dabei nicht erlaubt. Ausnahmegenehmigungen erteilt ausschließlich die Museumsverwaltung. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen zu politischen Zwecken sind unzulässig. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen von Mitarbeitenden sind in jedem Fall ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.

6. Das Befahren des Museumsgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt. Ausnahmen genehmigt die Museumsverwaltung.

7. Die Außenanlagen des Museums sind zu schonen. Das gesamte Museumsgelände darf nicht verunreinigt werden. Die Anpflanzungen in den historischen Gärten sowie der weitere Bewuchs sind zu schonen. Der Aufenthalt innerhalb der Umzäunungen (und Überböschungen) der Teiche und an den Wasserläufen ist nicht zulässig. Wiesen und Weiden dürfen nicht betreten werden. Ausnahmen sind gekennzeichnet.

8. Hunde sind im Museumsgelände an einer max. 2 m langen Leine zu nehmen und dürfen nicht in die historischen Gebäude/Ausstellungsräume und die Museumsgärten

mitgenommen werden. Eine Ausnahme ist das Mitführen von Assistenzhunden. Hundekot ist in geeigneten Behältnissen einzusammeln und über die Abfallbehälter zu entsorgen.

9. Größere Taschen, Schirme und sonstige Gegenstände, die zu einer Beschädigung führen können, dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, diese in Schließfächern aufzubewahren. Erlaubt sind kleine Handtaschen und Bauchtaschen bis zu einer Größe von 20 cm x 30 cm.

10. Das Mitführen von Waffen, Anscheinswaffen, Waffenattrappen sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Das Zünden von Pyrotechnik ist nicht erlaubt.

11. Die im Museum gehaltenen Haus- und Nutztiere dürfen nicht gefüttert, beunruhigt oder belästigt werden.

12. Fundgegenstände sind an der Kasse abzugeben und werden dem Fundbüro übergeben.

13. Führungen werden von den Kulturvermittler:innen der LWL-Museen durchgeführt und können beim jeweiligen LWL-Museum gebucht werden. Aus Qualitätssicherungsgründen sind Führungen durch betriebsfremde Personen in den LWL-Museen grundsätzlich weder zu gewerblichen noch zu privaten Zwecken gestattet.

VII. Anordnung für den Einzelfall

Das Museumspersonal ist berechtigt, im Einzelfall Anweisungen im Interesse des Museumsbetriebes zu erteilen. Diese Anweisungen sind zu befolgen.

VIII. Epidemien und Pandemien

Im Falle von Epidemien und Pandemien sind die geltenden Schutzvorschriften einzuhalten. Zudem sind weitere Maßnahmen, die nur das Museum betreffen, möglich. Auf diese wird im Eingangsbereich sowie auf der Homepage hingewiesen.

IX. Hausverbot

Bei Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Anweisungen des Museumspersonals kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

X. Haftung

1. Der LWL haftet bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Detmold, 02.07.2026

Direktion des LWL-Museums Hellerlecht | Detmold